Einführung

Hersbruck hat ca. 12.500 Einwohner. Das Gemeindegebiet ist 2.293 ha groß, von denen ca. 511 ha überbaut sind.

Diese überbauten Flächen teilen sich auf in

 

·         Wohnbauflächen       204 ha

·         Mischgebiete              82 ha

·         Gewerbeflächen          57 ha

·         Sondergebiete             68 ha

·         Verkehrsflächen   ca. 100 ha   (Straßen + Eisenbahn)

 

Die Ausweisung von künftigen Bauflächen muss dem tatsächlichen Bedarf angepasst sein. Dieses geschieht in der Weise, dass für die künftige Bevölkerungs-, Gewerbe- oder Arbeitsplatzentwicklung Szenarien (Prognosen) aufgestellt werden, die mit der Regierung

und dem Regionalplan abzustimmen sind.

 

Nach den aktuellen Szenarien des Landesentwicklungsplans wird damit gerechnet, dass die Bevölkerung der Stadt Hersbruck bis zum Jahr 2020 um weitere 0,4 % wächst. Einem bundesweiten Trend folgt die Altersstrukturentwicklung. Der Anteil der 1 bis 49–jährigen wird deutlich zurückgehen, während die Zahl der über 50-jährigen erheblich zunehmen wird.

Ausgehend von früheren Erwartungshaltungen hat die Stadt Hersbruck bereits in der Vergangenheit Bauland im Umfang von 35 ha für weiteres Wachstum der Bevölkerung ausgewiesen. Bei der letzten Überarbeitung dieses Flächennutzungsplans zwischen 1998 und 2003 wurde bereits dem abnehmenden Bevölkerungswachstum und den vorhandenen Bauflächen dadurch Rechnung getragen, dass keine zusätzlichen Bauflächen mehr ausgewiesen wurden.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage der Bauleitplanung, also der räumlich-strukturellen Entwicklung einer Gemeinde und wird jeweils perspektivisch für eine Laufzeit von 10-15 Jahren aufgestellt. Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Bauleitplanung und dafür verantwortlich, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu planen.

 

Dabei hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, es lässt sich z.B. kein Baurecht aus dem Flächennutzungsplan ableiten. Er stellt lediglich eine Zusammenschau aller vorhandenen Nutzungen dar und weist künftige Nutzungen und gewünschte Entwicklungen in dem Maße aus, soweit diese heute planbar sind, z.B. die Ausweisung von Flächen als Bauflächen. Damit diese Bauflächen rechtswirksam werden können, sind hierfür Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Der Flächennutzungsplan Hersbruck ist seit 2003 rechtswirksam und ist verknüpft mit einem Landschaftsplan.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan enthält wesentliche Aussagen zur Natur, geschützten und schützenswerten Bereichen (z.B. Biotope) sowie Maßnahmevorschläge zum Schutz und zur Aufwertung der natürlichen Gegebenheiten. Die Bedeutung des Landschaftsplans kommt vor allem dann zum Tragen, wenn aufgrund von baulichen Entwicklungen oder sonstigen Eingriffen in die Natur Veränderungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind. Deshalb auch ist der Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan integriert.

 

Zum Flächennutzungsplan gehört noch der Erläuterungsbericht (Textteil).

 

Erläuterungsbericht

 

In diesem Textteil zum FNP und LSP sind die maßgeblichen Grundgedanken und strukturellen Leitziele der Planung dargelegt, wie z.B. Umfang der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung, Aussagen zum städtebaulichen Grundkonzept, Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander. Der Erläuterungsbericht kann zusammen mit dem Originalplan im Rathaus im Vorzimmer des Stadtbaumeisters eingesehen werden.

 

Nutzungsbedingungen und Gebrauch des interaktiven FNP

 

Die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Internet ist ein zusätzlicher Service der Stadt Hersbruck. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung und dient nur zur Information. Die bereitgestellten Daten dürfen nur für nicht kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Falle bei der Stadt Hersbruck. Die Stadt Hersbruck stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für Maßhaltigkeit des Planes und für die Vollzähligkeit der Daten wird nicht übernommen.

 

Zur Bedienung des interaktiven Flächennutzungsplanes beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise:

 

Nachdem Sie sich hier Flächennutzungsplan Hersbruck interaktiv  in den Flächennutzungsplan Hersbruck eingewählt haben, sehen Sie

als erstes den gesamten Flächennutzungsplan vor sich.

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