Einführung
Hersbruck hat ca. 12.500 Einwohner. Das Gemeindegebiet ist
2.293 ha groß, von denen ca. 511 ha überbaut sind.
Diese überbauten Flächen teilen sich auf in
· Wohnbauflächen 204
ha
· Mischgebiete 82 ha
· Gewerbeflächen 57 ha
· Sondergebiete 68 ha
· Verkehrsflächen ca. 100 ha
(Straßen + Eisenbahn)
Die Ausweisung von künftigen
Bauflächen muss dem tatsächlichen Bedarf angepasst sein. Dieses geschieht in
der Weise, dass für die künftige Bevölkerungs-, Gewerbe- oder
Arbeitsplatzentwicklung Szenarien (Prognosen) aufgestellt werden, die mit der
Regierung
und dem Regionalplan abzustimmen
sind.
Nach den aktuellen Szenarien des
Landesentwicklungsplans wird damit gerechnet, dass die Bevölkerung der Stadt
Hersbruck bis zum Jahr 2020 um weitere 0,4 % wächst. Einem bundesweiten Trend
folgt die Altersstrukturentwicklung. Der Anteil der 1 bis 49–jährigen
wird deutlich zurückgehen, während die Zahl der über 50-jährigen erheblich
zunehmen wird.
Ausgehend von früheren
Erwartungshaltungen hat die Stadt Hersbruck bereits in der Vergangenheit Bauland
im Umfang von 35 ha für weiteres Wachstum der Bevölkerung ausgewiesen. Bei der
letzten Überarbeitung dieses Flächennutzungsplans zwischen 1998 und 2003 wurde
bereits dem abnehmenden Bevölkerungswachstum und den vorhandenen Bauflächen
dadurch Rechnung getragen, dass keine zusätzlichen Bauflächen mehr ausgewiesen
wurden.
Der Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan ist die
Grundlage der Bauleitplanung, also der räumlich-strukturellen Entwicklung einer
Gemeinde und wird jeweils perspektivisch für eine Laufzeit von 10-15 Jahren
aufgestellt. Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch Träger der
Bauleitplanung und dafür verantwortlich, die bauliche und sonstige Nutzung der
Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und
zu planen.
Dabei hat der Flächennutzungsplan
keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, es lässt sich z.B. kein Baurecht aus dem
Flächennutzungsplan ableiten. Er stellt lediglich eine Zusammenschau aller
vorhandenen Nutzungen dar und weist künftige Nutzungen und gewünschte
Entwicklungen in dem Maße aus, soweit diese heute planbar sind, z.B. die
Ausweisung von Flächen als Bauflächen. Damit diese Bauflächen rechtswirksam
werden können, sind hierfür Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln.
Der Flächennutzungsplan Hersbruck
ist seit 2003 rechtswirksam und ist verknüpft mit einem
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan enthält
wesentliche Aussagen zur Natur, geschützten und schützenswerten Bereichen (z.B.
Biotope) sowie Maßnahmevorschläge zum Schutz und zur Aufwertung der natürlichen
Gegebenheiten. Die Bedeutung des Landschaftsplans kommt vor allem dann zum
Tragen, wenn aufgrund von baulichen Entwicklungen oder sonstigen Eingriffen in
die Natur Veränderungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind. Deshalb auch
ist der Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan integriert.
Zum Flächennutzungsplan gehört
noch der Erläuterungsbericht (Textteil).
Erläuterungsbericht
In diesem
Textteil zum FNP und LSP sind die maßgeblichen Grundgedanken und strukturellen
Leitziele der Planung dargelegt, wie z.B. Umfang der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung, Aussagen zum städtebaulichen Grundkonzept,
Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander. Der
Erläuterungsbericht kann zusammen mit dem Originalplan im Rathaus im Vorzimmer
des Stadtbaumeisters eingesehen werden.
Nutzungsbedingungen und Gebrauch des
interaktiven FNP
Die
Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan im Internet ist ein zusätzlicher Service der Stadt Hersbruck.
Die Darstellung des Flächennutzungsplanes hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung
und dient nur zur Information. Die bereitgestellten Daten dürfen nur für nicht
kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem
Falle bei der Stadt Hersbruck. Die Stadt Hersbruck stellt die Daten mit der
erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für Maßhaltigkeit des Planes und
für die Vollzähligkeit der Daten wird nicht übernommen.
Zur
Bedienung des interaktiven Flächennutzungsplanes beachten Sie bitte die
nachstehenden Hinweise:
Nachdem Sie
sich hier Flächennutzungsplan Hersbruck interaktiv in den Flächennutzungsplan
Hersbruck eingewählt haben, sehen Sie
als erstes
den gesamten Flächennutzungsplan vor sich.
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betätigen Sie eine Spitze des Nordpfeils in deren Richtung Sie den
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